Brevetstufen und Mindestalter
Schnorchelbrevet „Otter“ Ab vollendetem 6. Lebensjahr
Schnorchelbrevet „Robbe“ Ab vollendetem 7. Lebensjahr
KTA/ CMAS Bronze Ab vollendetem 8. Lebensjahr
KTA/ CMAS Silber Ab vollendetem 10. Lebensjahr
KTA/ CMAS Gold Ab vollendetem 12. Lebensjahr
Ergänzend hierzu gibt es noch fünf Kinderspezialkurse:
Kinderspezialkurs „Tarieren“
Kinderspezialkurs „Lebensraum Wasser“
Kinderspezialkurs „Gruppentauchen“
Kinderspezialkurs „Orientierung“
Kinderspezialkurs „Boot“
Die Kinderspezialkurse „Tarieren“ und „Lebensraum Wasser“ können ab dem KTA
Bronze, die Kinderspezialkurse „Gruppentauchen“ und „Orientierung“ ab dem KTA Silber
und der Kinderspezialkurs „Boot“ ab dem KTA Gold erworben werden. Die Ausbildungszeit richtet sich nach Aufnahmefähigkeit und Belastbarkeit des Kindes und liegt in der Beurteilung des verantwortlichen Ausbilders.
Das Kind soll freiwillig und mit Freude an der Tauchausbildung teilnehmen.
Für das Schnorchelbrevet ist die vorherige Einverständniserklärung der Eltern sowie eine schriftliche Bestätigung des Arztes, dass das Kind gesund ist und nichts gegen das Schwimmen und Apnoetauchen spricht, erforderlich. Zum Tauchen mit dem DTG gehört als „Muss“ eine tauch-sportärztliche Untersuchung für Kinder, die nicht älter als 1 Jahr sein darf. Für jeden weiteren Ausbildungsgang (Brevet oder Spezialkurs) ist eine erneute schriftliche Einverständniserklärung des Erziehungs-berechtigten erforderlich.
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